Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung




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Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon Thorsten » Mi 13. Sep 2017, 18:42

Hallo zusammen, ich möchte meine Export von der Zeit 630kg auf 750 kg Auflasten.
Damit ich neue Achse von Alko bekomme benötige zuerst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Firma Rapido.
hatte jemand von euch dieses Problem auch schon einmal, oder hat evtl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ?
Beste Grüße Thorsten
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von Anzeige » Mi 13. Sep 2017, 18:42

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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon WOMO III » Do 14. Sep 2017, 06:35

Moin Thorsten,

es wurde rel. viel unterschiedliches bei den Klappis verbaut.
Da Du "nur" die 630 kg zur Zeit hast wirst Du wohl die Alko Achs / Deichselkombination verbaut haben.
Würde denn die Auflaufeinheit die 750kg mitmachen?
Es gibt da 2 Typen bis 700kg und 1000kg.

Ein solches Schriftstück von Rapido, wie Du es haben möchtest habe ich noch nicht gesehen.
Ich würde zunächst mit dem Prüfer sprechen, was Du vor hast und ihn fragen, ob er dem Wunsch entsprechen kann.
( Ermessungsspielraum des Prüfers )
2. Möglichkeit wäre dann noch über einen Anhängerbauer zu gehen und ihn die Eintragungen machen zu lassen.

Irgendwo hier, oder im grünen Forum gab es glaube ich jemanden, der den Klappi mit 1000kg zugelassen bekommen hat,
wer das war und was er umbauen musste????????

Wenn Du fertig bist, schreib doch mal was getan werden musste.
Bei mir war die Auflastung auf 750kg kein Problem, da der Prüfer genügend Reserven in dem Chassis gesehen hat.
Er wollte dann auch keine Nachweise haben. Ein Wechsel der Achs / Auflaufeinrichtungskombination hat ihm gereicht.
Viel Erfolg!

Gruß aus LEV
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon Thorsten » Do 14. Sep 2017, 09:10

hallo womoIII
die achse ist tatsächlich da schwächste bauteil.
die auflaufeinrichtung habe ich bereits getauscht hat jetzt 750kg.
neue reifen auch je 375 kg und 140 km/h
der rahmen kann glaub 900 kg ab.
gruß thorsten
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon Sandro » Do 14. Sep 2017, 10:09

Hallo Thorsten,

Was hast du für Reifen drauf und wo hast du die her?
Welchen Baujahres ist dein Export?

Mfg Sandro
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon Thorsten » Sa 14. Okt 2017, 12:50

hallo zusammen, also mit einer auflastung wird es nichts.
ich habe rapido frankreich angeschrieben (auf französisch die frau eines kollegen ist französin)
und ihnen erklärt was ich machen will, und die antwort war das sie eine solche unbedenklichkeitsbescheinigung NICHT
ausstellen werden.
also müsste ich wie WOMO geschrieben hat zu einem tüv prüfer oder anhängerbauer gehen und mehr oder weniger eine vollabnahme machen lassen.
eine 100 km/h zulassung bekomme ich auch nicht weil der ANHÄNGER zu alt sei ???!!!??? (ist aber egal im ausland wo ich fahre ist eh nur max. 90 km/h erlaubt)
die reifen wusste ich das die nicht älter als 6 jahre sein dürfen, meine sind nagel neu dürfen 140 km/h und 375kg je reifen.
mein wohnwagen händler meinte ich solle alles so lassen wie es ist.
mein problem ist das der anhänger mit leerer deichselbox laut tüv waage schon 613 kg wiegt und das zul. ges. gew. nur 630 kg beträgt, also wenn ich nicht überladen will kaum
etwas zuladen kann.
stimmt es das die stützlast (bei mir 75 kg) vom gesamt gewicht ab abezogen wird ? ich also den anhänger mit 705 kg beladen kann und er dann angehängt auf die 630 kg kommt ? also 705 kg anhänger minus 75 kg stützlast gleich 630 kg stimmt das so ?

gruß thorsten
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon kangoonaut » Sa 14. Okt 2017, 16:27

@sandro

Wenn du Reiffen suchst, ich habe Maxis trailermaxx CR966 145 R10 84/82N montiert.
Mit 140 km/h reicht es knapp für Frankreich :mrgreen: und mit 500 kg hast du mehr als genug Reserven.

Gruss Andreas
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon jonnyrg » Di 7. Nov 2017, 15:44

Wo haste denn die Achse her? Hab auch das 630kg-Problem ;-)

nimm mal bitte deinen Anhänger und fahre zu einer Waage (Schrottplatz, etc.) dann fährst du soweit vor, dass nur der angekoppelte Anhänger auf der Waage steht.

Dann weißt du, was du zuladen kannst. Bei mir sinds tatsächlich 30kg (also Achlast 600kg) muah
Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon bugster_de » Mi 8. Nov 2017, 11:40

eine 100 km/h zulassung bekomme ich auch nicht weil der ANHÄNGER zu alt sei ???!!!???

Huch, wo hast Du die Info her? Ein Freund von mir hat einen 1979er VW T2 und einen 1976er Eriba Puck. Diese Kombo hat so eine 100 km/h Zulassung und das sogar ohne Stoßdämpfer am Eriba. Da gibt es wohl eine Regelung, dass das Gewicht das Hängers einen bestimmten Prozentsatz vom Gewicht des Zugfahrzeuges (25%?) nicht überschreiten darf und dass der Hänger die entsprechenden Reifen haben muß. Sprich der Eriba wurde um ein paar Kilo abgelastet und dann passte das.
Bei einem Rapido wird das aber natürlich spannend, da der mehr Gewicht haben darf. Und wenn das Zugfarhzeug dann 4-mal so schwer sein muß braucht man ein großes Zugfahrzeug.

Zum Thema Gewichte etc. haben wir übrigens hier schon mal diskutiert

siehe auf Seite 2 des Threads. Hier habe ich mal die tatsächlich gemessenen Gewichte des Rapido Confort notiert. Beim Export sieht das natürlich ein bisschen anders aus.

nimm mal bitte deinen Anhänger und fahre zu einer Waage (Schrottplatz, etc.) dann fährst du soweit vor, dass nur der angekoppelte Anhänger auf der Waage steht.

Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet.

messe aber auch einmal das Gewicht so, dass nur die Hinterachse des Zugfahrzeuges auf der Waage steht. Je nach Zugfahrzeug ist die zul. Achslast der Hinterachse (also Zuladung im Auto plus Stützlast) ein kritischer Wert (so bei mir). Und die Stützlast muß min. 4% des Anhängergewichtes betragen darf aber die zul. Stützlast der Kupplung nicht überschreiten.
bugster_de
 
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Gewichtsauflastung

Beitragvon Thorsten » Mi 8. Nov 2017, 20:36

auf der waage vom tüv balingen wiegt der anhänger (alleine auf der waage) mit leerer deichselbox 613 kg also habe ich 17 kg zuladung.
das mit der stützlast vom gesamtgewicht abziehen greift bei meiner kombination nicht.

hier die begründung
zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 630 kg, zulässige Anhängelast = 1.400 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 630 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein
zGG 630 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Quelle ADAC
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