Kleine Anmerkung am Rande: Die 100erZulassung erlischt NICHT. Du "dürftest" nur keinen Gebrauch mehr davon machen bis du neue Reifen hast.
Erlöschen würde bedeuten, der Eintrag in den Papieren verschwindet. Passiert aber nciht. was du hast, hast du
Es stellt auch im Sinne der Hauptuntersuchung keinen Mangel dar, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind, nachdem die Zuteilung der 100 km/h-Berechtigung vorgenommen wurde-- maximal ein netter Hinweis von uns Prüfern