Es fällt und stirbt immer alles mit der Tagesform des Sachverständigen beim TÜV
Aber: Es ist trotzdem noch folgendes zu beachten - es kann nur "gut gehen" ( die Zulassung ) wenn an der letzten Beleuchtung, also am Fahradträger, die Rückstrahler in den Leuchten iliminiert und dafür zusätzlich noch
zwei Dreiecksrückstrahler angebracht werden!! Denn die im Handel erhältichen Träger sind ja für die Nutzung direkt am "Auto" gedacht!
Sonderabnahmen sind "eigentlich" immer möglich --- auch wenn es dann die eine oder andere Auflage gibt! ( Thema: Zulässiges Gesammtgewicht des Klappis gemäß Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugschein). )
Dabei fällt mir nun zum Schluß ein, dass ich ein richtiger Klugsch....... bin! Mein kompletter Klappi ist ja bis zum heutigen Tage noch nicht in Deutschland eingebürgert!
Gruß Udo H.