AHK am Heck vom Rapido




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AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Citykai » So 27. Feb 2011, 20:10

hallo zusammen,

hier mal ein bild von ner ahk ( vielen dank an rappi 1977 ) für das heck des rapido nutzbar als fahrradträger usw.
in holland gibt es die ganz oft an den rapis

hat jemand erfahrung damit gemacht ob man so eine kupplung auch bei uns in deutschland mit tüv segen fahren darf.
AHK Rapido für Forum.jpg


hier mal ein ähnliches foto im angebauten zustand
AHK Heck Wohnwagen.jpg






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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Klappkiste » So 27. Feb 2011, 22:10

Moin,
so was sehe ich da erste Mal. Aber Vorsicht, wenn zu viel Gewicht nach hinten verlagert wird, kann das Gespann sehr leicht ins Schlingern kommen .
Gruß Rudi
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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Citykai » So 27. Feb 2011, 22:46

hallo rudi,
da hab ich auch schon drüber nachgedacht, aber das liegt doch nur an der gewichts verteilung, oder :?:
wenn ich vorne eine voll beladene deichselbox habe überschreite ich sowieso schon meine 50 kg stützlast, wenn ich dann aber am heck 2 fahrräder draufpacke ist es wieder ausgeglichen :D
ne spass beiseite aber in holland sind die dinger gang und gebe, wenn jemand fahrerfahrung mit so ner ahk hat, kann er sie hier gerne posten.


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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon rappi 1977 » Mo 28. Feb 2011, 09:11

Hai zusammen
Ich habe die Kupplung ja nicht umsonst abgebaut :(
Der Tüv sagt ganz klar nein.
In BRD ist es nur der Landwirtschaft erlaubt an einen Anhänger einen weiteren anzukuppeln.
Da man aber nicht gewährleisten kann, das man nur einen Fahrradträger dranmacht, ist so eine Kupplung verboten.
rappi 1977
 

Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Citykai » Mo 28. Feb 2011, 13:42

gut das ich landwirt bin :lol: dann hab ich ja nichts zu befürchten.




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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Christiaan » Sa 12. Mär 2011, 13:48

Sowas ist für mich nix neues aber wie hast du das durch den TÜV bekommen? Einige die ich kenne hatten da schon Probleme. Ich weiss die TÜVler haben unterschiedliche Meinungen aber so ein AHK nimmen die meiste in meine Augen nicht ab ganz einfach weil mann da ja auch noch ein Anhängerdran hängen könntte. :mrgreen:

Allerdings gibt es auch ein ander möglichkeit.
ein von mir eingestellte Slideshow von ein EIgenbau die mann einfach ausschiebt um ein Fahradträger drauf zu stellen. Diese Bilder sind von ein Teil die an ein Esterel Sillage angebaut würde, aber mit einige änderungen wird sowas auch bestimmt bei ein Rapido gehen.

Christiaan
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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon dieerftstaedter » So 8. Mai 2011, 15:51

gut das heute nichts los war auf den Straßen! wir haben an dem Rapido eine AHK wo mit der Vorbesitzer seine Räder transportiert hat..... wenn wir da angehalten worden wären. Schade das der Tüv da nein sagt 14dee44

Julia
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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Christiaan » Mo 3. Okt 2011, 23:14

Es gibt anscheinend auch TÜV-ler die sowas abnehmen. Als Extra Eintragung im kennzeichen soll dann stehen das die AHK nur für Fahradträger genutzt werden darf. Ob diejene die das bei sein TÜV-ler nachgefragt hat auch durchgeführt hat weiss ich allerdings nicht.
Auch hat hier einen geschrieben das mann da vorsichtig sein soll weil den Anhänger anfängt zu schlingern wegen das extra Gewicht hinten dran. Ich bin der Meinung das das bei ein kleine Anhänger nicht so ein problem ist weil das gewicht ziemlich nahe an die Achse ist. Je länger die Anstand bis zum Achse ist je schneller fängt das gespann an zu schlingern. Mit ein Anti Schleuderkupplung kann mann da schon wieder etwas gutmachen.
Es gint ja auch 7 Meter Wohndosen mit ein Fahradträger hinten dran also bei unsere klappi's wird das auch kein Problem sein.
Und ja mir ist schon bekannt das deutsche Angst haben für An- und Umbauten bei den der TÜV manchmal schwierig tut.
Vergiss aber nicht was ein TÜVler ist : ich bin wichtig und muss noch wichtiger sein und kann leute quellen und mache trotzdem fehler und wenn ich gute laune habe lasse ich dich durch=== Tüv
:lol:
Christiaan
 

Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Udo H. » Mo 7. Nov 2011, 00:00

Es fällt und stirbt immer alles mit der Tagesform des Sachverständigen beim TÜV 12uuuzjjjtg
Aber: Es ist trotzdem noch folgendes zu beachten - es kann nur "gut gehen" ( die Zulassung ) wenn an der letzten Beleuchtung, also am Fahradträger, die Rückstrahler in den Leuchten iliminiert und dafür zusätzlich noch zwei Dreiecksrückstrahler angebracht werden!! Denn die im Handel erhältichen Träger sind ja für die Nutzung direkt am "Auto" gedacht!
Sonderabnahmen sind "eigentlich" immer möglich --- auch wenn es dann die eine oder andere Auflage gibt! ( Thema: Zulässiges Gesammtgewicht des Klappis gemäß Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugschein). ) nnb b n

Dabei fällt mir nun zum Schluß ein, dass ich ein richtiger Klugsch....... bin! Mein kompletter Klappi ist ja bis zum heutigen Tage noch nicht in Deutschland eingebürgert! :cry:

Gruß Udo H. supiii
Kontakte schaden nur dem, der keine hat!
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Re: AHK am Heck vom Rapido

Beitragvon Christiaan » Do 10. Nov 2011, 21:31

Das mit den Schlingern wenn mann Gewicht hinten dran hängt stimmt nat"rlich schon, aber:

ist die Abstand von den Fahrradträger bei ein Confort/Export/Rekord bis zum Achse nicht so weit wie bei ein übliche Wohnwagen oder Klappi wie ein Orline oder esterel. Deshalb hält sich das schlingern in meine Auge bei ein Confort/Rekord/Export schon im grünen Bereich. Ausserdem muss mann natürlich schon anders laden damit mann auf jedem Fall ein so gross möglichen Kügeldruck hat.


Dan zu den Beleuchtung:

Bei uns in Nl haben die meiste AHK Fahradträger für PKW's bereits ein angebaute extra Beleuchtung und die möglichkeit ein Nummernschild an zu schrauben den auch die soll natürlich nicht abgedeckt werden von den Fahradträger. Ausserdem gibt es im Handel extra Beleuchtungsbalken die mann dran hängen kann, auch diese haben die möglichkeit um ein Nummernschild an zu schrauben.
Ausserdem kann mann auch an den Fahradträger selbst seperaten Lichter anbauen so wie hier:

Bild
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