Hallo Rapido Gemeinde,
sicherlich haben viele von Euch Post vom Hauptzollamt bekommen, dass Euer Rapido jetzt statt eines Zentralachsenanhängers ein Wohnwagenanhänger ist. Steuerlich ändert sich da nicht viel, die Gründe werden hier schon diskutiert:
https://www.motor-talk.de/forum/schluss ... 03211.html
Wäre mir eigentlich auch egal, aber bei mir steht in der neuen Bezeichnung nun auch drin, dass ich nur noch 50kg Stützlast habe. Vorher hatte ich 75kg (Auflastung im April letzten Jahres).
Hat das Einfluss auf meine Stützlast? Im Fahrzeugschein steht natürlich immer noch 75kg, ich habe ja letztes Jahr extra nach der Auflastung einen neuen Schein gemacht. Und das Gutachten vom TÜV habe ich logischerweise auch noch.
Kennt sich jemand aus, muss ich da jetzt tätig werden?
Grüße,
Jonas