Fr 27. Mai 2016, 19:13
Mein lieber Schwan! Ich hab da tatsächlich Mist geschrieben! @Jano: Danke.
Die Infos sind von meinem Arbeitgeber und unserer Fahrschule, die wir alle 5 Jahre besuchen dürfen.
Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit einer max. z.g.M. von bis zu 3,5 T und einem Anhänger mit 100 km/h Zulassung dürfen 100 km/h fahren.
Aber:
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO
Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
Zu finden z.B.
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussg ... eichen.phpDas ist doch völlig gaga!
Ich darf mit einem instabilen Gespann, Sprinter z.g.M. 3,5 T und Kastenanhänger z.g.M. 3,9 T, 100 fahren, muss aber das Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 T beachten? Und selbst die, die es wissen sollten, wissen es nicht?
Das ist bescheuert!
Edit:
Zitat: "Überholverbote für PKW mit Anhänger sind separat beschildert."
Das gilt für Gespanne mit einer z.g.M. unter 3,5 T. Also für alle Gespanne.