Gasprüfung




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Gasprüfung

Beitragvon citroennord » Mo 23. Apr 2018, 07:36

Hallo! Ich hab mich hier mal zum Thema "Gasprüfung" durchs Forum gelesen.
Mein Fazit: Ich brauch zwar keine, sinnvoll wäre sie doch und es gibt Campingplätze, da kommt man nicht ohne drauf.
Nun habe ich natürlich in der Deichselbox die Möglichkeit ne Flasche unterzubringen und auch ein Gasanschluss liegt dort. Der führt dann direkt ins Wohnwageninnere und zum Küchenbereich.
Zum größten Teil ist es eine feste Gasleitung, die auf dem Boden verschraubt ist, im Sitzkasten ist dann jedoch ein roter Gasschlauch, der praktisch bis zum Küchenblock gelegt ist und dort angeschlossen werden kann.
Ist diese Kombi grundsätzlich abnahmefähig oder muss der ganze Rotz sowieso rausgerissen werden?
Praktisch wäre es natürlich, wenn ich lediglich Druckminderer und Schläuche neu kaufe (10 Jahres - Frist) und dann wäre alles in Butter.
Aber auch der Brenner im Küchenblock ist ja nicht unbedingt uptodate.
Wie stehen generell die Chancen auf ne Gasprüfung. Ich möchte natürlich nicht vorm Campingplatz stehen und da die rote Karte kriegen, weil ich keine Gasprüfung habe. Wäre für Praxistipps ganz dankbar und grüße bis dahin


S.
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Re: Gasprüfung

Beitragvon bugster_de » Mo 23. Apr 2018, 10:02

Hi,

ich bin jetzt nicht der ganz große Gasprüfungsexperte, aber ich meine ein Schlauch im Innenraum ist nur von Flasche bis feste Verrorhung zulässig und darf auch maximal nur eine bestimmte Länge haben (20cm, 30cm?). Aus dem Bauch heraus sage ich mal, dass das so nicht zulässig ist. Wie man beim Rappi aber eine feste Verrorhung zur Küche machen soll, wüsste ich jetzt auf die Schnelle aber auch nicht.
Auch die Brenner sind meines Erachtens so nicht zulassungsfähig, da sie keine Abschaltung bei "Flamme aus" haben. Zumindest meine nicht und ich habe bei mir an der Herdplatte auch keinerlei Typkennzeichnung oder sowas gefunden.
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Re: Gasprüfung

Beitragvon WOMO III » Mo 23. Apr 2018, 19:11

Moin,
der Gaskocher ist nicht fest verbaut.
Somit wird er als "Campingkocher" gesehen und braucht nicht eingetragen werden.
( glaube ich )
Wenn die Bodenheizung drinnen wäre, könnte man sie auch nicht prüfen lassen, da sie in D nicht mehr zugelassen ist.

Aber eine Dichtheitsprüfung im allg. kann ja nicht schaden,
nur ein Protokoll wirst Du nicht bekommen.

Gruß aus LEV
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Re: Gasprüfung

Beitragvon Jebel » Mi 25. Apr 2018, 08:12

WOMO III hat geschrieben: Wenn die Bodenheizung drinnen wäre, könnte man sie auch nicht prüfen lassen, da sie in D nicht mehr zugelassen ist.

Ich muss eine Vollabnahme machen lassen, da mein Anhänger schweizer Papiere hat. Bedeutet das nun, dass ich die Heizung demontieren darf bzw. stilllegen muss? Braucht man im Sommerurlaub hoffentlich eh nicht....
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Re: Gasprüfung

Beitragvon bugster_de » Do 26. Apr 2018, 13:41

Nein musst du nicht, denn Gasprüfungen an Wohnwagen sind erst ab einem bestimmten Baujahr, ich meine 1990 oder 1992, Pflicht. Da der Rappi älter ist, braucht er keine Gasprüfung zur Erlangung der Abnahme.
Wie WOMOIII schon geschrieben hat wird es aber nicht schaden zumindest eine Dichtheitsprüfung machen zu lassen. Dann weisst Du wo du dran bist.
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Re: Gasprüfung

Beitragvon jonnyrg » Do 31. Mai 2018, 13:03

Wenn es um ein Gasprüfung nur für die Kochanlage geht, sind wir ausgenommen. Die g607, die vielerorts verlangt wird trifft nicht auf orstveränderliche Küchen wie wir sie haben zu. Unsere Küchen fallen unter die g612, und da finde mal einen Sachkundigen für. :roll: Die Campingplätze wollen aber die g607 sehen. Also geht der Erklärbär um..

Wie es jetzt mit den festen Gaskühlschränken in den Deichselboxen und den festen Heizungen unter dem Tisch aussieht, wäre eine andere Frage. Die könnten tatsächlich unter die g607 fallen.
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