Hallo;
Ja das ist so eine Sache. -- !!
Bei einer Gasabnahme ( wenn man sich dieser unterziehen lassen würde ), würde der "Oldikocher" ohne Zündsicherung sowieso aus dem Verkehr gezogen!
Dann dürfte KEINE Schlauchverbindung länger als ca. 30cm bis 40cm sein!! ( Schläuche und Regler nicht älter als 10 Jahre alt !! ).
Das würde bedeuten. Kocherabgang (Stahlrohr) Schlauch mit Schneidringverschraubung ( max. obige Länge) dann wieder Stahlrohr (vorschriftsmäßig fixiert!) - und vor dem Druckminderer an der Flasche erneut einen Schlauch der obige Länge nicht ünerschreitet!
So ist das eben wenn man eine neue Baustelle aufmacht und nicht alle sieben gerade sein lässt!
Ärmel hochkrempeln und los gehts!
Gruß Udo H.