Der Rapido Confort ist da :-)




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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon Klappelino » Do 7. Mai 2015, 19:18

ChristofL hat geschrieben:Du brauchst auf jeden Fall eine Bremsberechnung, die kostet bei Alko 30€, in der Werkstatt 0-10€.

Hallo Christof,

oh - vielen Dank für deine Hinweise, das wusste ich so noch nicht! Hm, die Auflaufbremse wurde vom Vorbesitzer erneuert, was ich ja erst mal gut fand. Ich hoffe jetzt mal, dass sie technisch und von den Daten her zum Hänger passt.

Wiegen kann die DEKRA-Prüfstelle hier evtl. selbst. ich meinte, ich hätte letzten sowas in deren Halle gesehen, als ich dort war... Kann ich ja noch mal nachfragen.

Was auch noch passieren kann ist, das der Prüfer Rückfahrleuchte etc. haben will,, obwohl das 76 noch nicht Vorschrift war. Deshalb wäre es gut, vorher mit den in Frage kommenden Prüfstellen zu telefonieren.

Ich habe ja schon bei der hiesigen Prüfstelle vorgesprochen, mit dem genannten Ergebnis...
Allerdings hat der dortige Mitarbeiter auch gesagt, ich müsste einfach mal den Hänger hinbringen und er müsste ihn sich ansehen. Dann könnte er Weiteres entscheiden. Was mich bisher nur davon abgehalten hat, war die Tatsache, dass er mir nicht sagen konnte, ob und woher die nötigen Daten/Unterlagen für diesen Hängertyp beziehen will. Der Aufwand, den Hänger vorzuführen, ist recht hoch, da ich nicht weiß, ob ich mit dem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen einfach zur Prüfstelle fahren kann. Ich hätte dann ja auch keine Versicherung für den Hänger... Daher würde ich gern vorher alles klären, bevor ich den Hänger zur Prüfstelle bewege - wie auch immer.

Wegen Rückfahrleuchte muss ich mal schauen, ob die der Hänger hat...kann ich spontan gar nicht sagen...

Viele Grüße

Chrissi

P.S.: Danke Rudi, ich werde den Hänger schon zugelassen kriegen, wird schon klappen. Ist halt nur eine Frage des Aufwandes...und der Kosten... Aber das haben ja schon viele vor mir gemeistert. ;-)
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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon Ralfi » Do 7. Mai 2015, 19:26

Den Rapido bekommste doch alleine auf einen Autotransportanhänger geschoben. Mit seinen 1,5 Metern Breite auch in Fahrtrichtung. Solche Anhänger kosten dich weniger Miete als ein Überführungskennzeichen. Drauf damit und ab in die Oberpfalz, wo sich der TÜV damit auskennt.
Gruß vom Ralfi (aka Typ3Typ)
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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon Klappelino » Do 7. Mai 2015, 19:44

Ralfi hat geschrieben:Den Rapido bekommste doch alleine auf einen Autotransportanhänger geschoben.

Problematisch wird meine max. zulässige Anhängelast. Darf nur 900 kg gebremst...könnte knapp werden. Aber ansonsten guter Tipp!
Allerings hat ein Kurzzeitkennzeichen auch nur ca. 35 € gekostet. 12 € das Pägen und der Rest sind Gebühren der Zulassungsstelle. Die Versicherung wird später verrechnet, wenn ich den Hänger dauerhaft anmelde und versichere...
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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon rogol » Mo 11. Mai 2015, 10:10

Die Zulassung meines Confort aus NL war hier in NRW unproblematisch. Ich hab hier aus dem Forum zwei Kopien der Zulassung anderer Conforts bekommen (wegen der Daten), bin vorher zum TÜV gefahren und hab gefragt worauf ich achten muß, hab mir auf Anraten des Prüfers eine Nebelschlußleuchte drangebaut, Rückfahrscheinwerfer wollte er nicht.
Prüfung 20min,Plakette drauf, feddisch.
Aber leider keine 100ter Zulassung da ich von Alko keine Freigabe dafür bekommen habe. Die Achse und Bremsanlage wäre zu alt. Wenn man bedenkt das die Rapidos ursprünglich aus Frankreich kommen und man dort 130km/h damit fahren darf, sollte man nicht weiter darüber nachdenken. Deutsche Gesetze 14dee44
Gruß Rolf
Sorry wenn ich nicht alles sofort richtig mache, aber das ist mein ERSTES Leben.
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Es wird schwieriger, als gedacht... :-(

Beitragvon Klappelino » Do 21. Mai 2015, 15:53

So ich hab etwas recherchiert und der aktuelle Stand ist: Kurzzeitkennzeichen können auch nach dem 01.04.15 noch genutzt werden:
- Für Fahrzeuge ohne gültige HU oder SP für Fahrten zur Durchführung der HU/SP im jeweiligen Zulassungsbezirk.
- Für Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis (BE) für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der BE stehen, im Bezirk der Zulassungsstelle oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk.

Allerdings muss das Fahrzeug der Zulassungsbehörde bekannt ist, also entsprechende Fahrzeugpapiere vorhanden sein und diese bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens vorgelegt werden. Da ich keine Papiere zu meinem Rapido besitze, scheidet diese Möglichkeit aus. Der Zulassungsbehörde reicht der Kaufvertrag nicht! Habe ich schon abgeklärt. Also bliebe nur, den Klappi aufzuladen oder einen Prüfer vor Ort zu bestellen (falls die das machen).

Wenn das Problem der Vollabnahme endlich geklärt sein sollte, kommt dann ein weiteres hinzu: Die Zulassungsbehörde will auch für die Zulassung des Klappis irgenwelche Papiere zum Anhänger, irgendeinen Beleg des Herstellers bzw. eine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aus Holland, also konkret auf des Fahrzeug bezogen mit Fahrgestellnummer etc. Sowas sei ja wohl auch in Holland beim Kauf des Hängers von Hersteller/Fachverkäufer dem Erstkäufer ausgehändigt worden, als Kaufbeleg etc... Das Problem ist nun, dass ich, außer dem Kaufvertrag, keine Unterlagen zum Anhänger habe.

Wie war das bei euch, welche Unterlagen musstet ihr bei der Zulassungsbehörde vorlegen?

Viele Grüße
Chrissi
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Beitragvon Klappelino » Do 21. Mai 2015, 16:16

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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon 0815camper » Do 21. Mai 2015, 17:25

hallo chrissi,

Ich habe meinen Confort aus den Niederlande importiert!
Ich habe mir die Fahrgestellnummer notieren und damit ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Aber aufgepasst!
Die Niederländer akzeptieren dieses kennzeichnen nicht. Es ist also nur auf deutschen Straßen gültig.
Ich bin aber trotzdem 10 km damit zur grenze gefahren um auf deutsches Gebiet zu gelangen.
Ist gut gegangen. Danach habe ich mir eine Bremsberechnung beim Hersteller der Ache, der Bremse und der Auslaufeinheit besorgt.
Ist in unserm Fall Alko. Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die 100ter Zulassung.
Und dann zum TÜV.
Die erhaltene Empfehlung habe ich, mit entsprechenden Versicherungsunterlagen, der Zulassungsbehörde vorgelegt und habe dann nach etwas längerem warten
die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Teil 2 und natürlich den 100ter Aufkleber erhalten.

Ich hoffe ich konnte dir ein Stück weit weiter helfen.

lg michael
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Re: Es wird schwieriger, als gedacht... :-(

Beitragvon ChristofL » Do 21. Mai 2015, 21:39

Klappelino hat geschrieben:
Wenn das Problem der Vollabnahme endlich geklärt sein sollte, kommt dann ein weiteres hinzu: Die Zulassungsbehörde will auch für die Zulassung des Klappis irgenwelche Papiere zum Anhänger, irgendeinen Beleg des Herstellers bzw. eine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aus Holland, also konkret auf des Fahrzeug bezogen mit Fahrgestellnummer etc. Sowas sei ja wohl auch in Holland beim Kauf des Hängers von Hersteller/Fachverkäufer dem Erstkäufer ausgehändigt worden, als Kaufbeleg etc... Das Problem ist nun, dass ich, außer dem Kaufvertrag, keine Unterlagen zum Anhänger habe.
i


Hmm. Die machen es dir nicht nicht leicht.
Ich habe nur den Kaufvertrag benötigt. Und die Unterlagen von der Vollabnahme natürlich.
Genau genommen war es eine Kopie des Kaufvertrags, da der Verkäufer versehentlich Kopie und Original vertauscht hat.
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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon Ralfi » Fr 22. Mai 2015, 07:17

Also da würde ich mal mit dem zuständigen Amtsleiter der Zulassungsstelle sprechen und nach der gesetzlichen Begründung dafür fragen. Solche Unterlagen existieren ja bei vielen Fahrzeugen gar nicht mehr. Der Kaufvertrag und die KBA-Abfrage reichen doch als Eigentumsnachweis aus.

Ein Bekannter hatte vor kurzem sogar hier einen Käfer zugelassen:
- dessen Besitzer schon lange verstorben war
- das Auto aber immer zugelassen war, da Steuer u. Versicherung von einem prall gefüllten Konto abgebucht wurden bis nix mehr da war
- das Auto ohne Papiere mitsamt Haus aus einer Zwangsvollstreckung bei einem Dritten, dann gekauft wurden
- es lagen also weder Kaufvertrag, KfZ-Brief, Zulassung- oder Abmeldebescheinigung vor

Ansonsten wäre wohl noch die Möglichkeit, den Rapido erst mal in einem anderen Bundesland zuzulassen (z.B. bei einem Verwandten/Bekannten von dir), wieder abzumelden und danach auf dich zulassen. Denn dann hat er ja deutsche Papiere...
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Re: Der Rapido Confort ist da :-)

Beitragvon Klappelino » Do 28. Mai 2015, 16:21

Hallo,

ich habe mir das alles in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und denke, ihr habt recht. Das ist so von der Zulassungstelle nicht rechtens. Ich habe den Eindruck, dass die einfach überfordert sind mit meinem Anliegen, wahrscheinlich gab es einen solchen Fall hier noch nicht. ;-) Ist mir z.B. schon im Zusammenhang damit aufgefallen, dass die nicht wussten bzw. wissen, dass in Holland für Anhänger unter 750 kg keine Papiere ausgestellt werden und diese nicht registriert sind.

Insofern denke ich, dass die Behörde eine Zulassung nicht verweigern darf, sobald die entsprechenden Unterlagen der Vollabnahme vorliegen. Dass der Hänger nicht gestohlen ist, kann ich durch eine Fahndungsabfrage der Polizei nachweisen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat (liegt mir vor). Dass es kein deuscher Hänger ist und er in der Bundesrepublik nie angemeldet war, somit kein deutscher KFZ-Brief existiert, klärt die KBA-Abfrage. Dass der Hänger aus Holland stammt und mein Eigentum ist, belegt der Kaufvertrag.
Somit besteht seitens der Behörde meines erachtens rechtlich kein Anspruch, von mir zu verlangen, den Eigentumsnachweis lückenlos bis zum Erstbesitzer durch Unterlagen nachzuweisen, was die quasi verlangen.

Auf allen genannten und vorliegenden Unterlagen ist die Fahrgestellnummer des Hängers verzeichnet, so dass die Identität des Fahrzeugs zweifelsfrei belegt ist.

Ralfi hat geschrieben:Ansonsten wäre wohl noch die Möglichkeit, den Rapido erst mal in einem anderen Bundesland zuzulassen (z.B. bei einem Verwandten/Bekannten von dir), wieder abzumelden und danach auf dich zulassen. Denn dann hat er ja deutsche Papiere...


Daran habe ich auch schon gedacht. Aufgrund des hohen Aufwandes (Transportanhänger besorgen, um meinen Rapido aufzuladen und passendes Zugfahrzeug dazu usw.) ist es jedoch nicht meine erste Wahl, denn Kurzzeitkennzeichen können in diesem Fall seit erstem April nicht mehr verwendet werden (s. oben). Ich gebe zunächst noch nicht auf, es weiter erst mal hier vor Ort zu probieren. Die erste Hürde ist ja das Gutachten von der Dekra. Ich werde da noch mal mit der Kopie eines Vollabnahme-Protokolls eines Conforts und eines entsprechenden KFZ-Briefes vorsprechen und dann weiter sehen.

Danke für alle Tipps und den moralischen Beistand! :-)

Viele Grüße
Chrissi
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