Der Betreff ist kein Scherz!
Tatsächlich fahren viele solcher Gespanne umher und kennen die Vorschriften nicht!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines Gespannes über 3,5 Tonnen ist, gelten folgende Regeln:
Ausserhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Das Schild "Überholverbot für LKW" (eigentlich für KFZ über 3,5 T) gilt damit auch für solche Gespanne.
Also: VW Bus z.g.G. 2,8 T + Rapido Export z.g.G. 730 kg = Gespann mit z.g.G. 3.530 kg und damit gelten obige Regeln!
Kleine Entwarnung: Polizei und BAG interessieren sich meist nicht für "normale" WoWa Gespanne.
Sie interessieren sich aber für Gespanne wie z.B. Lieferwagen mit großem Wohnwagen oder PKW Transportanhänger.
Diese werden von den mobilen Kontrolleinheiten gerne gemessen und zurecht zur Kasse gebeten.
Also mal das z.g.G. prüfen und schaun, ob ihr unfreiwillig Brummifahrer seid!
Anm.: Gültig für D. Wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Mann, jetzt denken alle: "So ein Klugscheisser!" - Ich kann nicht anders!