sicherlich haben viele von Euch Post vom Hauptzollamt bekommen, dass Euer Rapido jetzt statt eines Zentralachsenanhängers ein Wohnwagenanhänger ist. Steuerlich ändert sich da nicht viel, die Gründe werden hier schon diskutiert:
Wäre mir eigentlich auch egal, aber bei mir steht in der neuen Bezeichnung nun auch drin, dass ich nur noch 50kg Stützlast habe. Vorher hatte ich 75kg (Auflastung im April letzten Jahres).
Hat das Einfluss auf meine Stützlast? Im Fahrzeugschein steht natürlich immer noch 75kg, ich habe ja letztes Jahr extra nach der Auflastung einen neuen Schein gemacht. Und das Gutachten vom TÜV habe ich logischerweise auch noch.
Kennt sich jemand aus, muss ich da jetzt tätig werden?
ich kann hier nicht mit echtem Wissen glänzen aber ich mutmaße jetzt mal: entscheidend für die Stützlast ist doch das was im Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und auf dem Typenschild steht. Und da hat sich ja nichts geändert und das Finanzamt hat ja gar nicht das Mandat einfach so deinen Fahrzeugschein zu ändern.
Ich würde denen einen netten Brief schreiben und auf den "Tippfehler" verweisen. Vielleicht haben sie ja ihre Daten für die Steuerfestsetzung vor April letzten Jahres gezogen.
Hallo, was heißt "steuerlich ändert sich nicht viel"? Bisher mußte ich für meinen Rapido keine KFZ-Steuer bezahlen. Nun jedoch soll ich jährlich 22 Euro KFZ-Steuer zahlen. Zum Thema Stütz/Aufliegelast: in meinem Bescheid steht 600kg !!! Bananerepublik Deutschland. Gruß PaSt
PaSt hat geschrieben:Hallo, was heißt "steuerlich ändert sich nicht viel"? Bisher mußte ich für meinen Rapido keine KFZ-Steuer bezahlen.
Gruß PaSt
Na -- das glaube wer will -- sicher wirst du Steuer bezahlt haben, so wie alle anderen!!
Egal ob Wohnwagen oder kleiner Gartenabfallanhänger mit Straßen Zulassung !!! Die Berechnung der Kfz-Steuer ist bei Anhängern denkbar einfach: Je 200 Kilo Gewicht müssen Sie 7,46 Euro jährlich entrichten. Die zulässige Gesamtmasse des Hängers dient hierbei als Basis. Zudem bezieht die Berechnung nicht das exakte Gewicht ein, sondern setzt schlicht pro angefangenen 200 kg den Pauschalbetrag fest. Somit kostet alles von 401kg bis 600kg = 22,00Euro ! Ich zahle für meinen Export 29,00 Euro!
Anhänger für Sportgeräte ( Segelboot, Motorboot) oder Anhänger für Tiere zu Sportzwecken sind i.d.R. steuerbefreit.
Ich habe gerade Bescheid bekommen, dass der Steuerbescheid mit 29€ auf Grund einer Umstellung fehlerhaft war und dass die nun korrigiert wird, 22€ sind für meinen Rekord wie die Jahre vorher fällig.