Hoi Exporteurin
Kurze Richtigstellung
Publiziert bei der SVSA Bern:
Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3'500 kg nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit 100 km/h fahren,
sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie die im Betriebshandbuch des Zugfahrzeugs freigegebenen Geschwindigkeiten für den Anhängerbetrieb.
Ob der Anhänger eine Zulassung für 100 km/h hat, kann anhand der Typengenehmigung festgestellt werden.
Eine technische Prüfung beim Strassenverkehrsamt um 100 km/h fahren zu dürfen, ist nicht notwendig.
Du kannst dazu den Typenschein kontrollieren. Falls du diesen nicht (mehr) hast, kannst du das auch Online raussuchen. bspw. typenscheine.ch
Im Alltag wird dich wohl niemand kontrollieren, ein Restrisiko besteht immer - und natürlich die Haftungsfrage bei einem Zwischenfall.
Wir fahren schon seit jeher mit unserem Rapido im Ausland. Sowohl vor, als auch nach dem Entfallen der MFK pflicht für leichte Anhänger <750Kg. Eingelöst ist der Anhänger und versichtert wird dieser über das Zugfahrzeug (Achtung wenn der Anhänger mit ausländischen Fahrzeugen gezogen wird! Hier wird teilweise die Versicherung direkt für den Anhänger geregelt und eine solche hast du ja wohl für deinen schweizer Anhänger nicht.). Für den betriebssicheren Zustand bist du verantwortlich. Bei Unsicherheiten am besten trotzdem von Zeit zu Zeit beim Garagisten prüfen lassen.
Hoffe das hilft dir schon mal weiter.
Kultpunkt