Zulassung Ausland




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Zulassung Ausland

Beitragvon Exporteurin » Di 30. Apr 2024, 20:52

Hallo zusammen
Habe einen Rapido Export-Matic gekauft. In der Schweiz braucht er keine MFK (TÜV) mehr.
Frage: Weiss jemand, ob ich damit ins Ausland (vor allem nach Deutschland) darf (fahre nur 80km/h, könnte in der Schweiz aber 100 km/h fahren). Vielleicht ist jemand auf diesem Gebiet versiert ...
Bin dankbar für eine Antwort.
Beste Grüsse aus dem Baselbiet, Exporteurin (Export-eurin)
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von Anzeige » Di 30. Apr 2024, 20:52

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Re: Zulassung Ausland

Beitragvon Kultpunkt » Mi 1. Mai 2024, 08:57

Hoi Exporteurin
Kurze Richtigstellung
Publiziert bei der SVSA Bern:
Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3'500 kg nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit 100 km/h fahren, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

    Bitte beachten Sie die im Betriebshandbuch des Zugfahrzeugs freigegebenen Geschwindigkeiten für den Anhängerbetrieb.
    Ob der Anhänger eine Zulassung für 100 km/h hat, kann anhand der Typengenehmigung festgestellt werden.
    Eine technische Prüfung beim Strassenverkehrsamt um 100 km/h fahren zu dürfen, ist nicht notwendig.
Du kannst dazu den Typenschein kontrollieren. Falls du diesen nicht (mehr) hast, kannst du das auch Online raussuchen. bspw. typenscheine.ch
Im Alltag wird dich wohl niemand kontrollieren, ein Restrisiko besteht immer - und natürlich die Haftungsfrage bei einem Zwischenfall.

Wir fahren schon seit jeher mit unserem Rapido im Ausland. Sowohl vor, als auch nach dem Entfallen der MFK pflicht für leichte Anhänger <750Kg. Eingelöst ist der Anhänger und versichtert wird dieser über das Zugfahrzeug (Achtung wenn der Anhänger mit ausländischen Fahrzeugen gezogen wird! Hier wird teilweise die Versicherung direkt für den Anhänger geregelt und eine solche hast du ja wohl für deinen schweizer Anhänger nicht.). Für den betriebssicheren Zustand bist du verantwortlich. Bei Unsicherheiten am besten trotzdem von Zeit zu Zeit beim Garagisten prüfen lassen.
Hoffe das hilft dir schon mal weiter.

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Re: Zulassung Ausland

Beitragvon Udo H. » Mi 1. Mai 2024, 13:42

Hallo und GUTEN TAG "Exporteurin";

Ausländische Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg dürfen ohne Zulassung in Deutschland mit Wiederholungskennzeichen und Nationalitätenzeichen betrieben werden, wenn dies im Zulassungsstaat des Zugfahrzeugs legal ist und kein regelmäßiger Standort in Deutschland besteht.
In der Schweiz benötigt der Anhänger zwar kein Kennzeichen und keine MFK mehr muss aber für Fahrten in Deutschland mit einem Kennzeichen versehen werden, der dem Zugfahrzeug als Wiederholungskennzeichen entspricht, ähnlich wie ein Fahrradträger auf der Zugkupplung!

Das mit der Geschwindigkeit hat "Kultpunkt" schon gut erklärt.

MfG Udo H. nnb b n
Kontakte schaden nur dem, der keine hat!
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Re: Zulassung Ausland

Beitragvon Kultpunkt » Mi 1. Mai 2024, 14:14

Anmerkung zu Udos Post:
Der Anhänger benötigt auch in der Schweiz und damit im auch im Auslang ein eigenes Kennzeichen (kein Wiederholungskennzeichen in rot, das gibt's nur für Fahrradträger und dergleichen, welche das "normale" Kennzeichen verdecken), nur die Motorfahrzeugkontrolle ist entfallen. Immatrikulation beim Amt muss immer noch sein.

Ciao
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Re: Zulassung Ausland

Beitragvon Exporteurin » Mi 1. Mai 2024, 16:23

Hallo zusammen
Danke für eure hilfreichen Antworten! Habe den Export bereits eingelöst. Er hat ein eigenes Nummernschild bekommen - wie es Kultpunkt richtig beschrieben hat (ist in der Schweiz anders als in Deutschland).
Da ich ein "Neuling" bin, meine nächste Frage: Muss ich die Zuglast im Fahrzeugausweis meines "Zugpferds" (Renault Kangoo) bei der MFK ändern lassen? Ist keine Anhängelast angegeben, nur ein paar "Sternchen" (*********); habe erst kürzlich eine Anhängerkupplung "montieren" lassen.
Finde das Forum toll! Und danke für alle Antworten! supiii
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Re: Zulassung Ausland

Beitragvon Kultpunkt » Do 2. Mai 2024, 12:17

Hoi Exporteurin

Solange du in deinem Fahrzeugausweis keine Anhängelast eingetragen hast darfst du auch nichts Anhängen.
Also keine Anhänger ziehen. Was du meines Wissenst darfst: Verwendung eines Veloträgers. Dieser darf aber auch nicht schwerer sein als die in der Typengenehmigungen des Fahrzeugs und Betriebsanleitung dera Anhängerkupplung festgehaltenen Gewichte.

Du musst nun bei deiner zuständigen Zulassungsstelle eine technische Änderung des Fahrzeugs anmelden und das Fahrzeug bei der MFK-Stelle vorführen. Die Prüfung geht ganz schnell, die Papiere werden dir danach zugestellt (neuer Fahrzeugausweis). Kläre bei der Anmeldung gleich, welche Dokumente du mitnehmen musst (Konformitätsbescheinigung AHK, Montageanleitung etc.). Und: Die kleine Plakette mit Angaben zu Lasten und E-Prüfzeichen muss fix montiert sein.

Ciao
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Re: Zulassung Ausland

Beitragvon Exporteurin » Do 2. Mai 2024, 20:42

Hallo Kultpnkt
Das sind interessante Neuigkeiten. Habe erst vor zwei Wochen meinen Kangoo vorgeführt, die Angängerkupplung war dran, nur den Anhängehaken haben sie abmontiert, da man nicht damit rumfahren dürfe, wenn man nichts zieht. Im Fahrzeugausweis ist nichts vermerkt worden.
Muss dann wohl mal zum Garagisten und das abklären - hoffe nicht, dass eine erneute Vorführung nötig ist (kostet ja nichts ...)!
Tja, man muss sich wirklich um alles selbst bemühen :roll:
Danke für die Antwort. (seufz!)
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